Neuer PGP-Schlüssel

Wir haben unseren öffentlichen PGP-Key erneuert. Ab sofort ist die Rote Hilfe Bochum-Dortmund <bochum-dortmund [at] rote-hilfe.de> verschlüsselt nur noch mit dem neuen PGP-Key erreichbar.

Eine Anleitung zur Einrichtung und Nutzung von PGP/GnuPG in Thunderbird/Enigmail findet ihr unter Linux/MacOS/Windows findet ihr z.B. hier.

KeyID: 0×6BE98AE0
Fingerprint: ECE3 69B6 807E 0740 3CB0 82E4 1E1C DAF3 6BE9 8AE0

Dortmunder Polizei stalkt Antifas

In Verbindung mit den Protesten gegen den Naziaufmarsch am 3. September 2011 in Dortmund versucht die Kriminalpolizei seit einigen Wochen gezielt, Kontakt zu AntifaschistInnen aufzunehmen. Mit Hausbesuchen und Anrufen auf Privatnummern von NazigegnerInnen sollen diese zu Aussagen rund um die Ereignisse des 3.9. genötigt werden.

Auf solche „Gesprächsangebote“ solltet Ihr keinesfalls eingehen! Aussagen bei der Polizei können sich für Euch und an­de­re nach­tei­lig aus­wir­ken, sie zu Verweigern ist Euer Recht. Wenn Ihr von unliebsamen, polizeilichen Kontaktgesuchen betroffen seid, meldet euch bei der Roten Hilfe.

Mehr Infos fin­det ihr in der Bro­schü­re der Roten Hilfe „Aus­sa­ge­ver­wei­ge­rung und Ver­hör­me­tho­den“.

EA-Ruhr Aufruf an Repressionsbetroffene des 3.9.2011 in Dortmund

Der EA-Ruhr hat einen Aufruf an alle Repressionsbetroffenen des 3.9. veröffentlicht:

Keine Aussage bei der Polizei!
Meldet Polizeiliche Übergriffe!

In Dortmund gab es am Wochenende nach aktuellen Zahlen 291 Festnahmen. Hunderte DemonstrantInnen wurden durch die zahlreichen Pfeffersprayeinsätze der Polizei verletzt. Viele wurden bei der Räumung von Sitzblockaden, im Kesseln, bei Festnahmen und Prügelorgien der Einsatzkräfte verletzt. Es wird deswegen in den nächsten Wochen mit großer Wahrscheinlichkeit zu Vorladungen und anderen Repressalien seitens der Polizei kommen. Wir empfehlen euch zuerst Ruhe zu bewahren und einer Vorladung durch die Polizei nicht nachzugehen. Ihr müsst nur zu Vorladungen erscheinen, welche von Gericht oder Staatsanwaltschaft kommen. Jede Aussage die ihr macht kann andere Genoss*innen gefährden. Für weitere Infos zum Verhalten mit der Polizei, empfehlen wir die Broschüre “Was tun wenns brennt”.

Bitte setzt euch im Fall einer Vorladung mit uns oder einer Rote Hilfe Ortsgruppe in eurer Nähe in Verbindung. Auch wenn ihr Zeug*innen von Polizeiübergriffen geworden seid oder solche beobachtet habt, macht ein Gedächtnissprotokoll und sendet uns dieses zu. Nutzt dafür nach Möglichkeit PGP Mail oder das verschlüsselte Kontaktformular! Bitte beachtet beim verfassen des Protokolls unsere Empfehlungen dazu.

Bericht über Gerichtsverfahren gegen Antifaschisten

Am Donnerstag, den 7.4.2011 hatte ich meine Verhandlung vor dem Essener Landgericht, wo ich wegen Widerstand gegen die Vollstreckungsbeamten und der Absicht der Verhinderung einer angemeldeten Kundgebung der NPD angeklagt wurde.

Hintergrund des Gerichtsverfahrens waren die Vorfälle die sich am Rande der Kundgebung Katernberg stellt sich quer! in dem gleichnamigen Essener Stadtteil am 27.11.2010 abspielten. Die NPD hatte unter dem Motto „Gegen die Überfremdung unserer Schulen und Stadtteile“ und mit Forderungen wie der „Rückführung“ aller MigrantInnen in das migrantisch geprägte Katernberg mobilisiert, wo sie mit ihrer rassistischen Hetze aber isoliert blieb. Ca. 600 GegendemonstrantInnen hatten sich versammelt, um gegen die Kundgebung zu demonstrieren (ausführlicherer Bericht siehe Indymedia).

Die versammelten AntifaschistInnen, die durch Hamburger Gitter und einem massiven Polizeiaufgebot räumlich von den Nazis getrennt waren, versuchten durch lautes Skandieren, Lautsprecheranlage, Trillerpfeiffen etc. die NPD-Kundgebung und die -Parolen zu übertönen. Viele hatten Eier mitgebracht, die an die Köpfe und Schilder der NPD-Mitglieder klatschten.

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Urteil wegen Verstoß gegen Vermummungsgesetz

„Wer auf eine Versammlung geht, um Gesicht gegen Rechtsextremist_innen zu zeigen, muss auch mit Konsequenzen seines Handelns rechnen. Wer das nicht möchte, braucht ja nicht hinzugehen!“

So sah es am vergangenen Montag der vorsitzende Richter Dr. jur. Kollenberg, Richter am Amtsgericht Dortmund. Eine Demonstrationsteilnehmerin sollte wegen Verstoß gegen das Vermummungsgesetz eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro zahlen. Daraufhin hatte sie Widerspruch eingelegt. Folgendes war passiert:
Am 29.09.2010 fand eine Demonstration statt anlässlich der vorzeitigen Haftentlassung von Sven Kahlin, dem Rechtsextremisten, der am 28.03.2005 den Punker Thomas „Schmuddel“ Schulz an der Haltestelle Kampstraße mit einem Messer erstochen hat. Unter dem Motto „Keine Rückzugsräume für rechte Mörder!“ zog die Demonstration von der Auftaktkundgebung vor das nationale Zentrum, ein von den Rechtsextremist_innen angemietetes Ladenlokal an der Rheinischen Straße, wo eine Zwischenkundgebung stattfand. Das nationale Zentrum dient den Rechtsextremist_innen als allwöchentlicher Treffpunkt, sowie auch als Veranstaltungsort für zahlreiche extrem rechte Vorträge oder aber auch für Parties.

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Düsseldorf §129 b: Märchenstunde

Das StGB nennt als Ausnahmetatbestand zum StGB § 129 dieser sei nicht anzuwenden „wenn die Vereinigung eine politische Partei ist“.
Parteistrukturen sind demnach geschützt, Vereinsstrukturen werden offen verfolgt.
Und verfolgt wird auch, wenn Vorwürfe im Prinzip nicht haltbar sind, denn was die vom § 129 betroffenen Strukturen betrifft, muss eine Vereinigung weder existieren noch jemals aktiv gewesen sein.
Unter Strafjuristen lautet deshalb ein gängiger Witz, von Zusammentreffen eines Steuerberaters mit einem GmbH-Geschäftsführer und einem Rechtsanwalt sei abzuraten, da allein ein solches Treffen schon den Anfangsverdacht der Bildung eines Vereinigungsdelikts nach § 129 StGB beinhalte, was zu erheblichen Folgen bei den am Treffen Beteiligten führen könne.
Seit 11. März läuft vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf der Prozess gegen die linken Aktivisten Nurhan Erdem, Cengiz Oban und Ahmet Istanbullu.
Ihnen werden vermeintliche Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) vorgeworfen, im Zusammenhang mit einer vermeintlichen Mitgliedschaft in einer auf der schwarzen Liste der EU gelisteten Organisation.
In dem §129 b Verfahren gegen Nurhan Erdem, Cengiz Oban und Ahmet Istanbullu sind die ProzessbeobachterInnen seit einigen Tagen mit Schilderungen aus dem Leben einer vielbeschäftigten Vereinsvorsitzenden konfrontiert. Einziger Unterschied zu anderen politisch aktiven Frauen ist: Nurhan Erdem sitzt seit 17 Monaten in Isolationshaft und ihr Leben änderte sich damit von einem Tag auf den anderen.
Im Vorfeld hatte das BKA Nurhan Erdem ununterbrochen überwacht und die Überwachung ihrer Person in allen Einzelheiten dokumentiert.
Auswertung und Verhaftung übernahm dann die BKA Beamtin Nicole Seifner, sie sagte in den letzten Verhandlungstagen dazu sehr detailliert aus, vielmehr wurde über Stunden hinweg aus den detaillierten Überwachungsprotokollen und Vermerken vorgelesen.
Nicole Seifners verlesene Berichte beinhalten dann allerdings, wie schon betont, ausschließlich die Beschreibung des vielseitigen Lebens einer jungen Frau.
Seifners Protokolle zu Nurhan Erdem führen ihre Aktivitäten sehr genau auf.
Hier einige „Kostproben“: Vorbereitungen für große Konzerte in Berlin, Hamburg und weiteren Städten. Dazu gehörten Pressekonferenzen, Karten und Poster für die Konzerte drucken, die Unterkunft der Künstler organisieren etc. Außerdem gibt es in den „Beweismitteln“ des BKA E-Mails, Schriftverkehr und aufgezeichnete Telefonate von Nurhan Erdem. Alles und jede(r) ist erfasst.
Gesondert vermerkt ist beispielsweise in dem Protokoll zu einem Konzert, dass ein Lied der italienischen Widerstandsbewegung gegen den Faschismus gesungen wurde, „Bella ciao“. Andere Protokolle schildern, wie Nurhan, Cengiz und Ahmet die Versorgung mit Döner bei Konzerten sicher stellten.
Weiterhin entspannen sich laut Überwachungsprotokoll Diskussionen zwischen Nurhan, Cengiz und Ahmet um Presserklärungen zu den damaligen Montagsdemonstrationen oder es gab Aktionen gegen Rassismus in der der BRD. Dort kritisierte Nurhan Ausländergesetze öffentlich und bezog Position gegen Hartz IV.
Diese Aktionen beinhalteten auch Infostände, offene Diskussionsveranstaltungen und Demonstrationen. Detailliert hielt auch hier das BKA alle Vorgänge fest.
Offensichtlich entging dem BKA nichts und so heißt es auch in einem Vermerk von BKA Beamtin Nicole Seifner, dass bei Nurhan Erdem keinerlei „illegale“ Aktivitäten festzustellen seien. Auch den ProzessbeobachterInnen blieb verschlossen, worin „illegale“ Aktivitäten bestünden, abgesehen, davon, dass solche Begrifflichkeiten diskussionswürdig sind.
Immer wieder warf der Vorsitzende Richter Breidling Nurhan Erdem vor, sie habe sich konspirativ verhalten, beispielsweise, weil sie sich nach einem Umzug nicht umgemeldet habe, ob sie denn etwas zu verbergen habe, fragte Breidling. Für ihn sind sicherlich auch verschlüsselte E-Mails konspiratives Verhalten und verdächtig.
Völlig unverdächtig hingegen schlummerte ein Richter auf der Richterbank des 6. Strafsenates während der sich über Stunden hinweg ziehenden üblichen Verlesung von Protokollen.

Weitere Termine zum §129b-Prozess vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, Kapellweg 36, Zimmer Saal 1

Dienstag, den 27. April 9.15 – 17.00 Uhr
Mittwoch, den 28. April 9.15 – 17.00 Uhr
Donnerstag, den 29. April 9.15 – 17.00 Uhr
Dienstag, den 4. Mai 9.15 – 17.00 Uhr
Mittwoch, den 5. Mai 9.15 – 17.00 Uhr

Das Prozessgebäude liegt etwa 4,4 Kilometer von dem Hauptgebäude entfernt.
ab Düsseldorf Hauptbahnhof
mit den S-Bahnen
S 8 Richtung Mönchengladbach Hbf/Europaplatz,
S 11 Richtung Bergisch-Gladbach,
S 28 Richtung Kaarster See
bis Haltestelle „Völklinger Straße“
mit der Straßenbahn-Linie 708 Richtung Düsseldorf-Hamm bis zur Haltestelle „Hemmersbachweg“, sodann jeweils über die Plockstraße zum Kapellweg 36.

Weitere Infos:
http://www.no129.info/
http://www.political-prisoners.net/

Faruks Verteidiger: Unverzügliche Entlassung ist geboten!

Düsseldorfer §129 b Verfahren Faruk Ereren

Seit April 2007 dauert die Untersuchungshaft von Faruk Ereren an. Vor dem OLG Düsseldorf begann am 15.1.2009 der Prozess gegen ihn. Die Anklage der Bundesanwaltschaft beruht weitgehend auf türkischem Beweismaterial. Obwohl darin auch unter Folter entstandene Geständnisse enthalten sind, wird dieses Material vom Gericht als Beweismittel anerkannt. Faruk Ereren wird beschuldigt „Mitglied der Ausländischen Terroristischen Vereinigung DHKP-C und deren hochrangierender Funktionär zu sein“. Seit drei Jahren befindet er sich in Isolationshaft und wegen seiner durch Folter entstandenen chronischen Erkrankung geht es ihm gesundheitlich nicht besser. Faruk Ereren leidet unter paranoidartigen Angstsymptomen, die medikamentös behandelt werden. Nach seiner Verhaftung stellte er einen Asyl-Antrag, über den bis heute noch nicht entschieden wurde. Weil die Untersuchungshaft und die Gerichtsverhandlungen zu lange dauern, hat sein Anwalt eine Beschwerde wegen „Verletzung der Gefangenen-Rechte und Verschleppung des Prozesses“ beim Europäischen Gerichtshof im Straßburg eingereicht.
ProzessbeobachterInnen haben immer wieder den Eindruck, dass der Gefangene durch verschiedene Schikanen langsam zermürbt werden soll. So sitzt Faruk an seinen Prozesstagen aus „Sicherheitsgründen“ hinter einer Front aus Plexiglas. Zusätzlich zu seiner Isolation in der Haft wird er so auch an den Prozesstagen körperlich isoliert und ausgegrenzt. Besonders kritisierte Faruks Rechtsanwalt, dass Faruk Ereren bei der Fülle der Akten ein Laptop verweigert werde. Auch die Anwälte müssen sich ihre Unterlagen inzwischen aus Bananenkisten in Saal 2 des Oberlandesgerichtes Düsseldorf zusammensuchen. Auf ein Regal für die wachsende Aktensammlung warten sie vergeblich.
Regelmäßigen Besuch erhält er derzeit nur von seinen Anwälten und seinem Cousin. Versuche politisch aktiver ProzessbeobachterInnen, eine Besuchserlaubnis für ihn zu bekommen, wurden mit dem Verweis abgelehnt, dass die Besucher Sympathisanten der Organisation seien und verdeckt Nachrichten übermitteln könnten (!).
„Die Bundesrepublik ist in ihrem Kampf gegen Folter in anderen Weltgegenden unglaubwürdig, wenn sie es mit diesen rechtstaatlichen Grundsätzen in Strafverfahren nicht mehr so genau nimmt und auf durch Folter erzwungene Aussagen zurückgreift“, erklärt Sevim DaÄŸdelen, Sprecherin für Internationale Beziehungen der Bundestagsfraktion DIE LINKE. und Mitglied im Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages, anlässlich ihres Besuches bei Faruk Ereren in der JVA Düsseldorf. Sevim DaÄŸdelen war es kurz vor der Osterpause gelungen, eine Besuchserlaubnis zu erhalten.
Am ersten Verhandlungstag nach der Osterpause beantragte Faruks Verteidiger die unverzügliche Entlassung von Faruk Ereren aus der Untersuchungshaft. „Die Untersuchungshaft ist nicht mehr verhältnismäßig. Herr Ereren ist schwer erkrankt auf Grund der Folter in der Türkei. In der Untersuchungshaft bleibt seine Erkrankung unbehandelt. Seine unverzügliche Entlassung ist geboten!“
Zu Zeiten der Militärjunta ab 12. September 1980 wurde Faruk Ereren festgenommen, mehrere Wochen gefoltert und anschließend inhaftiert. Er musste verschiedene Foltermethoden erleben, z.B. Aufhängen an der Decke, sog. Falaka, d.h. Schläge auf die Fußsohle, Bespritzen mit kaltem und warmen Druckwasser, Stromschläge, mit ungeladener Waffe an den Kopf zielen, Beschuss an der Wand stehend mit geladener Waffe, wobei seine Körperumrisse mit den Kugeln an der Wand nachgezeichnet wurden, Fesseln an den brennenden Heizungskörper, nackt unter Kälte warten lassen und psychologische Folter. Auch während der Haftzeit setzte sich die Folter fort. Im Jahr 1984 nahm er am Todesfastenwiderstand gegen Einheitskleidung teil. Ca. 9 Jahre später wurde er entlassen, aber seit dreißig Jahren läuft das Gerichtsverfahren gegen ihn in der Türkei weiter, und es bestehen mehrere türkische Haftbefehle gegen ihn. Obwohl in der Türkei seit 1983 formal wieder demokratische Wahlen stattfinden, ist der nationalistische und rechtsextreme Einfluss des Militärs auf die Politik und die Gesellschaft weiterhin sehr stark.
Faruk Ereren ist mittlerweile nicht nur durch die direkte Androhung einer Verurteilung durch die deutsche Justiz bedroht, sondern auch durch die Androhung einer direkten Auslieferung an die Türkei. Das OLG Düsseldorf fasste am 29.01.2010 den Beschluss, einem Auslieferungsersuchen an die Türkei zuzustimmen. Dagegen klagt Faruk nun vor dem Bundesverfassungsgericht. „Was mich erwartet wenn ich in die Türkei ausgeliefert werden sollte, ist Repression, Folter und Haft bis zum Tod. Der faschistische Staat in der Türkei hat eh schon zur Sprache gebracht, mich bis zu meinem Tod ins Gefängnis stecken zu wollen“, so Faruk in einem Brief an GenossInnen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 16.01.2010 in einem ähnlichem Fall, der die Auslieferung eines kurdischen Funktionärs betraf, die Aufhebung des Auslieferungsbescheids beschlossen. Das ist ein gutes Zeichen, es garantiert aber nicht, dass das BVerfG in Faruks Fall ebenso entscheiden wird.
Inzwischen regt sich Protest gegen die Auslieferung. Die innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der LINKEN., Ulla Jelpke, forderte in einem Brief vom Februar die nordrhein-westfälische Justizministerin Müller-Piepenkötter auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Auslieferung von Faruk Ereren zu verhindern.
Außerdem gibt es eine Unterschriftenaktion: Das Freiheitskomitee sammelt für eine Petition zur Verhinderung der Auslieferung Faruks Unterschriften, welche ans Bundesjustizministerium weitergeleitet werden. Die Petition ist per Mail erhältlich über: faruk.freiheit@gmail.com.
Nächster Verhandlungstag: 28.4., dann um 10.30 Uhr OLG Düsseldorf, Kapellweg 36.

Das Prozessgebäude liegt etwa 4,4 Kilometer von dem Hauptgebäude entfernt.
ab Düsseldorf Hauptbahnhof
mit den S-Bahnen
S 8 Richtung Mönchengladbach Hbf/Europaplatz,
S 11 Richtung Bergisch-Gladbach,
S 28 Richtung Kaarster See
bis Haltestelle „Völklinger Straße“
mit der Straßenbahn-Linie 708 Richtung Düsseldorf-Hamm bis zur Haltestelle „Hemmersbachweg“, sodann jeweils über die Plockstraße zum Kapellweg 36.

Facetten der Repression

Bericht vom 2. Verhandlungstag nach Ostern im Düsseldorfer 129b-Prozess

Im November 2008 wurden Nurhan Erdem, Cengiz Oban und Ahmet Istanbullu festgenommen. Ihnen werden Verstöße gegen § 34 AWG (Außenwirtschaftsgesetz) im Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft in der DHKP-C vorgeworfen. Die Listung der DHKP-C auf der „Terrorliste“ spielt im Anklagekonstrukt eine zentrale Rolle.
„… Obwohl es ein ‚Anti-Terror-Verfahren‘ ist, geht es hierbei nicht um die Gefährdung Deutschlands. Es geht um die Verteidigung Ankaras in Düsseldorf, einem Folter- und Mörderregime und dessen Freiheiten. Die gleiche Freiheit oder die ‚westlichen Werte‘ werden auch genauso am Hindukusch verteidigt. So benennen sie ihren Krieg …“ (Cengiz Oban, JVA Düsseldorf)
Am zweiten Verhandlungstag nach den Osterferien, 14.4.2010 im Prozess gegen Cengiz Oban, Nurhan Erdem und Ahmet Istanbullu entschuldigte sich der Belastungszeuge vom BKA gleich zu Beginn der Verhandlung beim Vorsitzenden Richter des 6. Strafsenates, Ottmar Breidling: „Ich habe die Vermerke nicht mehr auswendig gelernt.“ Der BKA Belastungszeuge Eret bereitet sich nach seiner eigenen Aussage auf den Prozess vor, indem er die Observationsprotokolle und Vermerke zu Cengiz Oban auswendig lernt. So existieren „Observationsvermerke“ zu Cengiz Oban über seine Soliaktivitäten für den ehemaligen Stammheimer Gefangenen Mustafa Atalay – hier wird die Kriminalisierung der Soliarbeit offensichtlich. Beispielsweise ist „vermerkt“, wann Cengiz eine Besuchserlaubnis für Mustafa Atalay beantragte. „Besucher von Mustafa Atalay gelten als DHKP-C-Sympathisanten“, erklärte der BKA-Zeuge Eret. Die so genannten Vermerke enthielten auch sämtliche Kontakte von Cengiz Oban. Als Tatsache erklärte der Belastungszeuge, dass Nurhan Erdem auch Seliha hieß – eine unbewiesene Behauptung, die vom BKA als Fakt dargestellt wurde. Als Cengiz Obans Verteidigerin in dieser Sachlage des Verfahrens eine Nachfrage im Interesse ihres Mandanten hatte, wehrte Breidling in autoritärer Manier ab. Ebenfalls autoritär zeigte sich Staatsanwalt Homann, als er sich über die Kopfbedeckung eines 80jährigen Familienangehörigen der Gefangenen empörte. Homann nötigte den alten Herrn, der über hunderte von Kilometern angereist war, um die Gefangenen zu sehen, die Kopfbedeckung abzunehmen. „Bei euch in Deutschland hat sich aber nach 1945 nicht viel getan“, bemerkte ein Zuschauer, der aus dem Ausland angereist war.

Weitere Termine sind
Dienstag, den 20. April 9.15 – 17.00 Uhr
Mittwoch, den 21. April 9.15 – 17.00 Uhr
Donnerstag, den 22. April 9.15 – 17.00 Uhr
Dienstag, den 27. April 9.15 – 17.00 Uhr
Mittwoch, den 28. April 9.15 – 17.00 Uhr
Donnerstag, den 29. April 9.15 – 17.00 Uhr
Dienstag, den 4. Mai 9.15 – 17.00 Uhr
Mittwoch, den 5. Mai 9.15 – 17.00 Uhr

Das Prozessgebäude liegt etwa 4,4 Kilometer von dem Hauptgebäude entfernt.
ab Düsseldorf Hauptbahnhof
mit den S-Bahnen
S 8 Richtung Mönchengladbach Hbf/Europaplatz,
S 11 Richtung Bergisch-Gladbach,
S 28 Richtung Kaarster See
bis Haltestelle „Völklinger Straße“
mit der Straßenbahn-Linie 708 Richtung Düsseldorf-Hamm bis zur Haltestelle „Hemmersbachweg“, sodann jeweils über die Plockstraße zum Kapellweg 36.

Düsseldorf §129 b: Prozess ist ein Politikum

Seit 11. März 2010 hoffen frustrierte deutsche Strafverfolgungsbehörden nun wieder. Gelang ihnen bis jetzt die Verfolgung vermeintlicher „terroristischer Vereinigungen“ in der Vergangenheit nicht ausreichend, so besteht erstmalig mit dem Konstrukt „§ 34 Außenwirtschaftsgesetz in Zusammenhang mit der EU-Terrorliste“ ein weit beliebigerer Anklagepunkt. Die seit 17 Monaten in Untersuchungshaft befindlichen Nurhan Erdem, Cengiz Oban und Ahmet Istanbullu werden mit der rechtlich umstrittenen Konstruktion verfolgt. Seit 11. März 2010 wird vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf gegen sie verhandelt.
Zu Beginn des ersten Verhandlungstages (9.30 Uhr) nach der Osterpause stellten die VerteidigerInnen Anträge.
Dabei ging es zum einen um die Menschenrechtslage in der Türkei, zum anderen um rechtliche Hinweise, die im Zusammenhang mit der Strafbarkeit nach dem Außenwirtschaftgesetz erteilt werden müssen. Der Antrag zur Menschenrechtslage in der Türkei wurde zurückgestellt.
Außerdem monierten die VerteidigerInnen irritierende Schriftstücke der Bundesanwaltschaft. Es schloss sich die weitere Vernehmung eines Belastungszeugen/BKA-Beamten an. Allerhand Privates und Privatestes kam dabei an die Öffentlichkeit, zum Beispiel Fotos vom Strand oder vor dem Eiffelturm in Paris. Diese privaten Fotos waren bei der Verhaftung von Ahmet Istanbullu am 5.November 2008 beschlagnahmt worden und wurden nun vor dem Staatsschutzsenat zum „Beweismittel erhoben“.
Daneben verlas der Vorsitzende Richter Breitling Listen von Telefonverbindungen, dies zelebrierte er im Wechsel mit seinen Kollegen.
Gegen 11 Uhr nahm der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko DIE LINKE. im Zuschauersaal Platz. Andrej Hunko ist Mitglied der parlamentarischen Versammlung des Europarates, zurzeit hat die Türkei den Vorsitz dort.
Verwundert zeigte sich Hunko darüber, dass auf der offiziellen Website des Oberlandesgerichtes Düsseldorf nicht der korrekte Verhandlungsbeginn angegeben war.
Durch diese Informationslücke verpasste Andrej Hunko den Verhandlungsbeginn und traf erst zum auf der Internetseite des OLG Düsseldorf angegebenen Verhandlungsbeginn 11 Uhr ein.
Im Übrigen bezeichnete er den Prozess als ein Politikum und erklärte zur Anklage, die überwiegend auf Grundlage des Außenwirtschaftgesetzes gründet: „Diese Konstruktion ist rechtlich sehr umstritten.“ Tatsächlich betreffen konkrete Vorwürfe fast ausschließlich die Arbeit in legalen Kulturvereinen, Solidaritätsarbeit zur menschenrechtswidrigen Situation in türkischen Gefängnissen und finanzielle Unterstützung politischer Gefangener.
Der Belastungszeuge vom BKA wurde nach der Verlesung von rund 160 Telefonnummern nach den „Erkenntnissen des BKA“ befragt: „Sie haben zahlreiche Telefonnummern dargelegt. Was schließen Sie daraus?“. Seine Antwort: „Ja, Ahmet Istanbullu hatte Kontakt mit Kadern und verhielt sich konspirativ.“ Immer wieder versucht das BKA zu belegen, dass Ahmet Istanbullu sich auch „Erdem“ nannte. Zu diesem Zwecke wurden selbst kleinste Notizzettel ausgewertet.
Als nun der Verteidigung das Recht zur ausführlichen Befragung zustand, nahte das Verhandlungsende. Für die nächsten Tage stehe er nicht zur Verfügung bekundete der Belastungszeuge vom BKA, er habe Urlaub. Ein Zuschauer, der Erfahrungen als Zeuge in einem anderen Prozess gesammelt hat, kommentierte: „Mich hat man als Zeuge nicht gefragt, ob ich Urlaub habe.“

ZeugInnen und Betroffene der Polizeieinsätze am 27./28.3. gesucht

Bitte meldet Euch, wenn Ihr dort oder an anderen Stellen ZeugInnen oder Betroffene von Polizeiübergriffen geworden seid.

Wir suchen Fotos, Videoaufnahmen, Gedächtnisprotokolle und sind auf Eure Hilfe angewiesen.

Polizeirepression gegen den antifaschistischen Widerstand am 27. & 28.3. in Duisburg

Rote Hilfe e.V./Ermittlungsausschuss suchen ZeugInnen und Betroffene!

Während der antifaschistischen Proteste gegen die Aufmärsche von Pro NRW und NPD kam es am 27. & 28.3. in Duisburg zu über 120 Ingewahrsamnahmen, zahlreichen Strafanzeigen und mehreren polizeilichen Übergriffen. Dies traf insbesondere viele jüngere AntifaschistInnen.

Die Rote Hilfe e.V. und der Ermittlungsausschuss (EA) suchen ZeugInnen und Betroffene, um Unterstützung leisten und rechtliche Schritte gegen polizeiliche Maßnahmen beraten zu können.

Dabei interessieren uns insbesondere folgende Situationen:

1. Die Festnahmen im Kantpark/Höhe Tonhallenstraße nach der Kundgebung gegen die NPD am Samstag, den 27.3., gegen 14 Uhr

- Hier wurde u.a. eine Antifaschistin niedergeschlagen und war bewusstlos

2. Schlagstockeinsatz auf der Weseler Straße auf der Kundgebung der IG Metall am Sonntagmorgen, 28.3., gegen 9.30 Uhr

- Hier kam es zu einem massiven Schlagstockeinsatz gegenüber AntifaschistInnen, die sich an den Blockadekonsens gehalten haben und ihrem Protest gewaltfrei Ausdruck verliehen.

3. Die Ingewahrsamnahmen, Übergriffe und Kessel bei der Abreise am Hbf. am Sonntagnachmittag, 28.3., von ca. 16.30 bis ca. 19.00 Uhr

Während der Abreise trafen AntifaschistInnen und Nazis am Hauptbahnhof aufeinander. Die Polizei „löste“ diese Situation, indem sie massiv gegen die anwesenden AntifaschistInnen vorging und diese von den Bahnsteigen herunter trieb. Dabei kam es zu mehreren Übergriffen; AntifaschistInnen wurden aufgefordert, ihre Handys auszumachen, das Anrufen des EA’s führte zu Personalienfeststellungen u. ä.

- Wer kann Angaben zu den Kesseln auf den Bahnsteigen machen?
- Wer kann Angaben zu den beiden Kesseln am Hbf. Osteingang/nahe der Radstation machen?
- Wer kann Angaben zu Polizeiübergriffen machen?

Bitte meldet Euch, wenn Ihr dort oder an anderen Stellen ZeugInnen oder Betroffene von Polizeiübergriffen geworden seid. Wir suchen Fotos, Videoaufnahmen, Gedächtnisprotokolle und sind auf Eure Hilfe angewiesen. Je genauer die Beschreibungen (Uhrzeit, Ort, Geschehen, beteiligte Polizisten etc.) sind, desto besser können wir arbeiten. Selbst wenn Ihr nicht direkt betroffen gewesen seid, sondern „nur“ etwas gesehen habt, sind Eure Angaben wichtig.

Nach dem Naziaufmarsch ist vor dem Naziaufmarsch. Eine gemeinsame und offensive Nachbereitung hilft mit, vor künftigen Polizeiübergriffen zu schützen!

Solidarität ist unsere Waffe!

Kontakt:
Rote Hilfe e.V. OG Duisburg
c/o Jugend- und Kulturverein
Kaiser-Wilhelm-Str. 284
47169 Duisburg
Repression-Duisburg@rote-hilfe.de (PGP-Key auf Anfrage)
www.rote-hilfe.de






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