Feindstrafrecht
Im März 2010 beginnt vor dem OLG Düsseldorf ein weiteres Verfahren aus dem Bereich Feindstrafrecht gegen politisch unliebsame Personen, wieder einmal einer ausländischen Organisation. Diesmal allerdings nicht nach dem erst im Zuge der Antiterrorgesetze eingeführten § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), sondern über die EU-Terrorliste in Verbindung mit § 34 Außenwirtschaftsgesetz.
Rechtsanwältin Britta Eder, eine der Verteidigerinnen im Düsseldorfer Verfahren, wird über die neue Dimension dieses rechtlichen Konstrukts durch Bezugnahme auf eine einer gerichtlichen Kontrolle vollkommen entzogene politische Bewertung, wer oder was terroristisch ist oder eben nicht, informieren.
Freitag, 19. März – 19 Uhr -
Soziales Zentrum Bochum, Josephstr. 2/Ecke Schmechtingstr.


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